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EUDR FAQ: Alles, was Sie über die EU-Entwaldungsverordnung wissen müssen

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Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), offiziell Verordnung (EU) 2023/1115, ist ein wegweisendes Gesetz, das darauf abzielt, entwaldungsbedingte Produkte vom EU-Markt zu verbannen. Die Verordnung wurde verabschiedet, um die Rolle der EU bei der globalen Entwaldung zu adressieren. Sie verpflichtet Unternehmen, sicherzustellen, dass Rohstoffe wie Soja, Palmöl, Kakao, Holz und andere Produkte sowohl entwaldungsfrei als auch legal produziert werden. Sie führt strenge Sorgfaltspflichten, Rückverfolgbarkeitsanforderungen und rechtliche Verantwortlichkeit für Betreiber und Händler ein, die entsprechende Produkte auf den EU-Markt bringen oder von dort exportieren. 

Dieser FAQ-Leitfaden bietet eine klare und strukturierte Übersicht über die Kernelemente der EUDR, einschließlich Umfang, Fristen, Dokumentation, Überwachungsinstrumente, rechtliche Auswirkungen und branchenspezifische Hinweise. Egal, ob Sie Teil eines Nachhaltigkeitsteams, einer Beschaffungsabteilung oder einer Rechtsabteilung sind – dieser Artikel soll Ihnen helfen, die praktischen Anforderungen der EUDR zu verstehen und umzusetzen, bevor die Umsetzung beginnt.

Allgemeine Fragen

Dieser Abschnitt erläutert die Grundlagen der EU-Entwaldungsverordnung – was sie ist, wann sie gilt und warum sie global wichtig ist. Er legt den Grundstein für das Verständnis der Logik der Verordnung und ihrer Rolle in der Nachhaltigkeitsgesetzgebung.

Was ist EUDR?

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), auch bekannt als Verordnung (EU) 2023/1115, ist ein verbindliches Gesetz des Europäischen Parlaments und des Rates. Sie verbietet die Einfuhr oder Ausfuhr bestimmter Rohstoffe und ihrer Folgeprodukte in die EU oder aus der EU, sofern nicht nachgewiesen wird, dass sie:

  • Frei von Abholzung, d. h. das für ihre Produktion genutzte Land wurde nach dem 31. Dezember 2020 nicht abgeholzt.
  • Hergestellt in Übereinstimmung mit der lokalen Gesetzgebung des Herkunftslandes.
  • Abgedeckt durch eine Due-Diligence-Erklärung (DDS) des verantwortlichen Unternehmens.

Im Gegensatz zu freiwilligen Nachhaltigkeitsbemühungen ist die EUDR gesetzlich durchsetzbar und bei Nichteinhaltung drohen konkrete Strafen. Sie gilt für sieben wichtige Rohstoffe: Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja und Holz – sowie für eine lange Liste daraus gewonnener Produkte.

Die Verordnung führt einen umfassenden Rahmen für Rückverfolgbarkeit, Risikobewertung, Datenübermittlung und Überwachung ein. Sie verpflichtet Unternehmen außerdem, interne Compliance-Systeme einzurichten und auf Audits durch nationale EU-Behörden vorbereitet zu sein.

Wann tritt die EUDR in Kraft?

Obwohl die EU-Verordnung formal erst am 29. Juni 2023 in Kraft getreten ist, beginnen die tatsächlichen Pflichten je nach Unternehmensgröße erst später:

  • 30. Dezember 2025 für alle großen Betreiber und Händler (keine KMU).
  • 30. Juni 2026 für kleine und Kleinstunternehmen.

Diese gestaffelten Termine wurden in einer Änderung für 2024 angekündigt und geben den Unternehmen Zeit, interne Systeme zu entwickeln, Lieferantendaten zu sammeln und Mitarbeiter zu schulen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die zuständigen Behörden trotz der aufgeschobenen Durchsetzung bereits erwarten, dass Unternehmen mit den Vorbereitungen beginnen. Dazu gehören die Identifizierung relevanter Produkte, die Abbildung von Lieferketten und die Einrichtung von Due-Diligence-Prozessen. Das Warten bis zum letzten Moment erhöht das Risiko von Marktstörungen und Sanktionen.

Warum wurde die EUDR eingeführt?

Die EUDR wurde als Reaktion auf eine kritische Umweltherausforderung eingeführt: den Beitrag der EU zur globalen Entwaldung. Nach Angaben der Europäischen Kommission ist der EU-Konsum für rund 101 Milliarden Tonnen der weltweiten Entwaldung verantwortlich, insbesondere durch die Nachfrage nach Soja, Palmöl, Rindfleisch und Holz.

Allein im Jahr 2023 gingen weltweit 3,7 Millionen Hektar tropischer Primärwälder verloren, das entspricht zehn Fußballfeldern pro Minute. Ein Großteil dieser Verluste ist auf die Ausweitung der Landwirtschaft zurückzuführen – oft verbunden mit Lieferketten, die den EU-Markt bedienen.

Die Ziele der EUDR sind:

  • Bekämpfen Sie den Klimawandel, indem Sie die Emissionen durch Landnutzungsänderungen reduzieren.
  • Schützen Sie die Artenvielfalt durch die Erhaltung der Waldökosysteme.
  • Fördern Sie weltweit legale, nachhaltige Lieferketten.
  • Machen Sie Unternehmen für ihre vorgelagerten Praktiken verantwortlich.

Indem die Verordnung sowohl auf EU- als auch auf Nicht-EU-Akteure abzielt, sendet sie ein klares Signal: Der Zugang zum EU-Markt wird von der Einhaltung von Umweltvorschriften und Transparenz abhängen. Sie steht zudem im Einklang mit umfassenderen EU-Richtlinien wie der Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitssorgfaltspflicht (CSDDD) und dem Green Deal.

Geltungsbereich der Verordnung

Dieser Abschnitt beschreibt die Produktpalette, die der EU-Entwaldungsverordnung unterliegt, und klärt, wer für die Einhaltung verantwortlich ist. Das Verständnis des Geltungsbereichs ist unerlässlich, da alle Anforderungen der EU-Verordnung davon abhängen, ob ein Produkt in die regulierten Kategorien fällt und welche Rolle das Unternehmen in der Lieferkette spielt – als Betreiber oder Händler.

Welche Produkte fallen unter die EUDR?

Die EUDR gilt für eine spezifische und sorgfältig definierte Gruppe von Rohstoffen, die wissenschaftlich mit der globalen Abholzung und Waldschädigung in Zusammenhang stehen. Dazu gehören Rohstoffe sowie eine breite Palette verarbeiteter oder daraus gewonnener Produkte. Entscheidend ist, dass die Verordnung nicht nur für Produkte gilt, die direkt aus diesen Rohstoffen bestehen, sondern auch für solche, die in irgendeiner Produktionsphase unter Verwendung dieser Rohstoffe hergestellt oder mit ihnen gefüttert wurden.

Die sieben wichtigsten Warengruppen, die unter die EUDR fallen, sind:

  • Vieh: Beinhaltet Rindfleisch, Leder, Gelatine und andere Produkte auf Rinderbasis.
  • Kakao: Umfasst sowohl rohe als auch verarbeitete Formen wie Kakaopaste, Butter, Pulver und Schokolade.
  • Kaffee: Gilt für grüne Bohnen, Röstkaffee und Instantkaffee.
  • Palmöl: Umfasst Rohöl und raffiniertes Öl sowie alle Derivate, die in Lebensmitteln, Biokraftstoffen und Kosmetika verwendet werden.
  • Gummi: Umfasst Naturkautschuk und Produkte auf Gummibasis wie Reifen und Schuhe.
  • Soja: Umfasst Sojabohnen, Sojaöl, Sojamehl und Tierfutter auf Sojabasis.
  • Holz: Reguliert Baumstämme, Schnittholz, Sperrholz, Zellstoff, Papier, Möbel und Holzwerkstoffplatten.

Über diese Kernliste hinaus gilt die Verordnung auch für Produkte, die diese Rohstoffe enthalten – beispielsweise eine Lederhandtasche oder einen Schokoriegel –, selbst wenn dieser Rohstoff nur eine von vielen Zutaten ist. Die Vorschriften erstrecken sich auch auf zusammengesetzte Waren und verarbeitete Produkte, sofern sie einen Anteil eines regulierten Rohstoffs enthalten.

Es gibt mehrere wichtige Ausnahmen und Klarstellungen, um eine Überregulierung zu verhindern. Beispielsweise sind Verpackungsmaterialien vom Geltungsbereich der EUDR ausgenommen, sofern sie nicht aus regulierten Rohstoffen (z. B. Holz) hergestellt und in Anhang I aufgeführt sind. Recyclingprodukte können ausgenommen sein, sofern bei der Wiederverwendung oder Reparatur kein neues reguliertes Material hinzugefügt wurde. Die Verordnung verwendet außerdem Codes des Harmonisierten Systems (HS). Ist ein Code mit „ex“ gekennzeichnet, unterliegt nur der für den regulierten Rohstoff relevante Teil der Einhaltung. Die Produktliste ist dynamisch: Die Europäische Kommission ist verpflichtet, die Liste anhand sich entwickelnder Umweltdaten und Marktauswirkungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu erweitern.

In der Praxis gilt: Wenn ein Produkt zu irgendeinem Zeitpunkt seines Lebenszyklus einen der sieben Rohstoffe enthält, daraus hergestellt wird oder auf ihn angewiesen ist, fällt es wahrscheinlich in den Geltungsbereich der Verordnung – unabhängig davon, ob der Rohstoff im Endprodukt sichtbar vorhanden ist.

Wer muss die EUDR einhalten?

Die EUDR legt die rechtlichen Verantwortlichkeiten von Unternehmen basierend auf ihrer Rolle in der Lieferkette fest und unterteilt sie in zwei Kategorien: Betreiber und Händler. Diese Unterscheidung ist mehr als nur semantisch – sie bestimmt, ob ein Unternehmen Sorgfaltspflichten erfüllen oder lediglich sicherstellen muss, dass die Vorschriften im vorgelagerten Bereich eingehalten werden.

Betreiber sind die Unternehmen, die ein reguliertes Produkt erstmals auf den EU-Markt bringen oder aus der EU exportieren. Dazu gehören Hersteller, Importeure und Verarbeiter – auch wenn die Transaktion innerhalb derselben Unternehmensgruppe, aber unternehmensübergreifend erfolgt. Die Betreiber tragen die volle Compliance-Last: Sie müssen die erforderlichen Daten erheben, Risikobewertungen durchführen und eine formelle Due-Diligence-Erklärung (DDS) einreichen, bevor das Produkt legal auf den EU-Markt gelangen oder ihn verlassen kann.

Händler hingegen sind Unternehmen, die regulierte Waren vertreiben oder verkaufen, die bereits auf dem EU-Markt sind. Dazu gehören Großhändler, Einzelhändler und B2B-Händler. Händler müssen keine eigene Due-Diligence-Prüfung durchführen, müssen aber überprüfen, ob der Betreiber dies getan hat, und die DDS-Referenz zur Überprüfung aufbewahren.

Hier ist eine vereinfachte Aufschlüsselung der Verantwortlichkeiten:

  • Betreiber: Muss Due Diligence durchführen, DDS einreichen, alle Compliance-Aufzeichnungen aufbewahren.
  • Händler (groß): Muss DDS von Lieferanten einholen und in der Lage sein, es den Behörden vorzulegen.
  • Händler (klein/mikro): Haben keine DDS-Verpflichtung und können von größeren Partnern auch nicht dazu gezwungen werden.

Die Grenzen zwischen Betreiber und Händler können jedoch verschwimmen. Beispielsweise ist ein Unternehmen, das Rohkaffeebohnen importiert, ein Betreiber. Röstet und verkauft es die Bohnen später im Inland, kann es als Händler agieren – es sei denn, es bezieht die neuen Bohnen direkt, in diesem Fall fällt es in den Betreiberstatus zurück. Unternehmen können für verschiedene Produktlinien beide Rollen gleichzeitig innehaben.

Unternehmen außerhalb der EU müssen zwar keine DDS direkt einreichen, aber aktiv mit EU-Betreibern zusammenarbeiten, um alle erforderlichen Compliance-Dokumente bereitzustellen. Dies macht die EUDR zu einer global relevanten Verordnung und nicht nur zu einer internen EU-Regelung.

Gilt die EUDR für kleine Unternehmen?

Ja, Klein- und Kleinstunternehmen fallen unter die EU-Verordnung, doch trägt die Verordnung ihren begrenzten Kapazitäten Rechnung, indem sie in bestimmten Fällen maßgeschneiderte Fristen und geringere Compliance-Aufwände vorsieht. Dieser verhältnismäßige Ansatz stellt sicher, dass die Verordnung wirksam bleibt, ohne unangemessene Hürden für kleine Akteure in der Lieferkette zu schaffen.

Obwohl grundsätzlich alle Unternehmen die Vorschriften einhalten müssen, hängt der Umfang ihrer Pflichten von ihrer Größe und Funktion ab. Die Kernvorschriften bleiben bestehen: Kleine Unternehmen, die als Betreiber agieren – d. h. regulierte Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen oder exportieren – müssen weiterhin wie große Unternehmen eine umfassende Sorgfaltspflicht erfüllen und DDS einreichen. Für sie gilt jedoch eine Fristverlängerung bis zum 30. Juni 2026, die sechs Monate über den allgemeinen Inkraftsetzungstermin hinausgeht.

Kleine Händler – diejenigen, die Produkte nicht in Verkehr bringen, sondern lediglich vertreiben – profitieren von vereinfachten Regeln. Sie sind nicht verpflichtet, DDSs einzureichen und können von ihren Partnern auch nicht dazu gezwungen werden. Ihre Hauptpflicht besteht darin, sicherzustellen, dass sie ausschließlich von konformen Anbietern beziehen und grundlegende Unterlagen aufbewahren.

Dies ist die einzige in diesem Abschnitt zulässige Zusammenfassungsliste:

  • Kleine Betreiber: Umfassende Sorgfaltspflicht erforderlich, die Durchsetzung kann jedoch flexibler sein.
  • Kleine Händler: Kein DDS erforderlich; können nicht zur Durchführung einer Due Diligence gezwungen werden.
  • Verfügbare Unterstützung: Es werden Instrumente zum Kapazitätsaufbau und technische Leitlinien der EU und der Mitgliedstaaten entwickelt, um kleinen Akteuren bei der Einhaltung der Vorschriften zu helfen.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Größe allein keine Ausnahme darstellt. Ein kleines Unternehmen, das ein reguliertes Produkt auf den Markt bringt, muss die EUDR als verbindliches Gesetz betrachten. Eine frühzeitige Vorbereitung – einschließlich Lieferantenansprache, Geolokalisierung und Einrichtung interner Systeme – ist unerlässlich, um zukünftige Compliance-Risiken oder Verzögerungen zu vermeiden.

Sorgfaltspflichten

Dieser Abschnitt erläutert die Kernpflicht der EU-Verordnung: die Sorgfaltspflicht. Jedes Unternehmen, das der Verordnung unterliegt, muss einen strukturierten, überprüfbaren Prozess implementieren, um nachzuweisen, dass seine Produkte sowohl entwaldungsfrei als auch legal hergestellt sind. Diese Verpflichtung ist nicht optional. Bei Nichteinhaltung kann der Zugang zum EU-Markt verweigert werden und es drohen rechtliche und finanzielle Sanktionen. Der Sorgfaltspflichtprozess umfasst drei wesentliche Schritte – Informationsbeschaffung, Risikobewertung und Risikominderung – und gipfelt in der Einreichung einer formellen Sorgfaltspflichterklärung (DDS).

Was ist eine Due-Diligence-Erklärung?

Eine Due-Diligence-Erklärung (DDS) ist eine rechtliche Erklärung, die ein Betreiber über das zentrale Informationssystem der EU einreicht. Sie bestätigt, dass der Betreiber einen vollständigen Due-Diligence-Prozess gemäß der EU-Verordnung durchgeführt hat und dass das betreffende Produkt alle relevanten Kriterien erfüllt. Die DDS muss eingereicht werden, bevor ein reguliertes Produkt auf den EU-Markt gebracht oder aus dem EU-Markt exportiert wird.

Der DDS muss bestätigen:

  • Das Produkt ist abholzungsfrei (seit dem 31. Dezember 2020 hat auf dem Land keine Abholzung stattgefunden).
  • Das Produkt wurde legal und in Übereinstimmung mit den geltenden lokalen Gesetzen hergestellt.
  • Der Betreiber hat eine Risikobewertung durchgeführt und, wo nötig, Maßnahmen zur Risikominderung ergriffen.

Sobald ein DDS eingereicht wurde, wird es gesperrt, sobald eine zuständige Behörde eine Konformitätsprüfung einleitet. Ab diesem Zeitpunkt sind keine weiteren Änderungen mehr möglich. Dadurch wird sichergestellt, dass das Dokument als rechtskräftiges Dokument gilt. Das DDS trägt außerdem eine eindeutige Referenznummer, die auf allen Zollanmeldungen mit den betroffenen Waren erscheinen muss. Bei Sammelsendungen oder Chargenhandel können mehrere DDS-Referenzen innerhalb einer Zollanmeldung verknüpft werden, was Logistik und Dokumentation vereinfacht.

Es gibt technische Einschränkungen zu beachten. Ein einzelnes DDS kann bis zu 200 verschiedene Produkte enthalten, auf bis zu 1.000 Produktionsflächen verweisen und über eine Million GPS-Koordinaten enthalten – bei einer Dateigröße von maximal 25 MB. Der Betreiber muss jedes DDS und alle zugehörigen Unterlagen mindestens fünf Jahre lang aufbewahren, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften langfristig nachzuweisen.

Was beinhaltet der Due-Diligence-Prozess?

Die EU-Verordnung definiert Due Diligence als dreistufigen Prozess: Informationsbeschaffung, Risikobewertung und Risikominderung. Jeder Schritt ist obligatorisch und muss nacheinander abgeschlossen werden, bevor ein Produkt die EU-Regulierung legal passieren kann.

Schritt 1: Informationssammlung

Die Betreiber müssen zunächst einen vollständigen Datensatz für jede Produktcharge erfassen. Dieser umfasst Standortdaten, Produktionszeitpläne, Warenspezifikationen und die Dokumentation der gesetzlichen Konformität. Bei Produkten mit mehreren Ausgangsstoffen – wie Schokolade oder Tierfutter – müssen für jede Komponente Informationen aus allen geografischen Quellen erfasst werden.

Schritt 2: Risikobewertung

Anhand der gesammelten Daten wird im nächsten Schritt die Wahrscheinlichkeit einer möglichen Nichtkonformität des Produkts bewertet. Dazu gehören die Überprüfung des Abholzungsrisikos auf Länderebene, Satellitenbilder, das historische Lieferantenverhalten und die Rückverfolgbarkeit der Lieferkette. Auch wenn ein Produkt aus einem „Niedrigrisikoland“ stammt, muss eine grundlegende Sorgfaltspflicht eingehalten werden. Es können vereinfachte Verfahren gelten, Unternehmen können sich jedoch nicht vollständig davon befreien.

Schritt 3: Risikominderung

Wird ein nicht vernachlässigbares Risiko festgestellt, muss der Betreiber nachweisbare Maßnahmen zu dessen Reduzierung ergreifen. Dies kann die Beschaffung weiterer Unterlagen, den Wechsel des Lieferanten oder die Durchführung von Audits umfassen. Erst wenn der Betreiber feststellt und nachweisen kann, dass das Risiko auf ein vernachlässigbares Niveau reduziert wurde, kann ein DDS eingereicht werden.

Hier ist eine Zusammenfassung der drei obligatorischen Due-Diligence-Schritte:

  • Sammeln Sie überprüfbare Daten, einschließlich GPS-Koordinaten, Rechtsdokumente und Lieferanteninformationen.
  • Bewerten Sie Risiken mithilfe von Tools wie Satellitenkarten, Benchmarking und Lieferkettenanalysen.
  • Reduzieren Sie identifizierte Risiken durch gezielte Maßnahmen und stellen Sie sicher, dass diese dokumentiert und wirksam sind.

Jeder Schritt muss abgeschlossen sein, bevor das Produkt gemäß der EUDR auf den EU-Markt eingeführt oder von dort ausgeführt werden darf.

Welche Daten müssen Unternehmen erheben?

Um die EUDR einzuhalten, müssen die Betreiber für jedes regulierte Produkt eine Vielzahl präziser Daten erfassen und aufbewahren. Diese Daten sind entscheidend für den Nachweis, dass das Produkt nicht mit Abholzung in Verbindung steht und legal beschafft wurde. Sie müssen vollständig, genau und über die gesamte Lieferkette vom Ursprung des Rohstoffs bis zum Endprodukt rückverfolgbar sein.

Zu den erforderlichen Daten gehören:

  • GPS-Koordinaten aller an der Produktion beteiligten Grundstücke.
  • Produktionsdaten (Ernte- oder Lebenszyklus, je nach Ware).
  • Warendetails: Art, Form, wissenschaftlicher Name (für Holz) und HS-Code.
  • Nettogewicht in Kilogramm, wie von den EU-Zollbehörden gefordert.
  • Informationen zu Lieferanten und vorgelagerten Lieferketten.
  • Herkunftsland und -region.
  • Dokumente zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, einschließlich Genehmigungen und Lizenzen.
  • Rückverfolgbarkeitsdokumentation, wenn das Produkt den Besitzer gewechselt oder verarbeitet wurde.

Darüber hinaus gibt es technische und verfahrenstechnische Aspekte. Wird ein Produkt nach einem vorherigen Export wieder in die EU importiert, kann dasselbe DDS wiederverwendet werden, um Doppelarbeit zu vermeiden. Für Unternehmen mit hohem Versandvolumen ist die jährliche Einreichung eines DDS nun zulässig – allerdings nur unter bestimmten regulatorischen Bedingungen.

Hier ist die Liste für diesen Abschnitt, die die wichtigsten Verpflichtungen zusammenfasst:

  • Pflegen Sie genaue Geolokalisierungsdaten und rechtliche Produktionsdaten für jedes Grundstück.
  • Reichen Sie DDS ein, bevor Sie Produkte auf den Markt bringen oder exportieren.
  • Archivieren Sie die gesamte Due-Diligence-Dokumentation fünf Jahre lang.
  • Verwenden Sie digitale Tools (z. B. Satellitendaten, Blockchain-Systeme), um die Rückverfolgbarkeit und Überprüfung zu unterstützen.

Angesichts des Umfangs und der Spezifität der benötigten Daten setzen viele Unternehmen auf fortschrittliche Rückverfolgbarkeitsplattformen, Satellitenkartierungstechnologien und integrierte Compliance-Software, um den Due-Diligence-Prozess effizient zu gestalten. Die Koordination der Rechts-, Beschaffungs- und Nachhaltigkeitsteams ist ebenfalls unerlässlich, um sicherzustellen, dass alle Verpflichtungen erfüllt werden.

Überwachung und Berichterstattung

Sobald ein Unternehmen seine Due Diligence abgeschlossen und ein Produkt auf dem EU-Markt eingeführt hat, sind die Compliance-Bemühungen damit nicht abgeschlossen. Die EUDR erfordert kontinuierliche Überwachung, Dokumentation und die Fähigkeit, im Falle einer Prüfung nachzuweisen, dass das Produkt tatsächlich ohne Abholzung und legal hergestellt wurde. Dieser Abschnitt beschreibt, wie Unternehmen ihre Compliance nachweisen können, welche Technologien diese Bemühungen unterstützen und welche Rolle (gegebenenfalls) die Überprüfung durch Dritte dabei spielt.

Wie beweisen Unternehmen, dass für ihre Produkte keine Abholzung stattfindet?

Um die Konformität eines Produkts mit der EUDR nachzuweisen, müssen die Betreiber solide, nachvollziehbare und überprüfbare Nachweise vorlegen, dass nach dem 31. Dezember 2020 keine Abholzung oder Waldschädigung stattgefunden hat. Diese Anforderung ist chargenspezifisch, d. h. jede Lieferung oder Produktgruppe muss einzeln dokumentiert werden. Der Prozess basiert auf Geodaten, Rechtsakten und der Validierung historischer Landnutzungen.

Grundlage des Nachweises ist die Geolokalisierung: Jedes an der Produktion beteiligte Grundstück muss durch genaue Koordinaten identifiziert werden, oft mithilfe von Polygonen oder Punkten, je nach Rohstoff. Diese Koordinaten müssen dem jeweiligen Produktionszeitraum entsprechen – sei es Holzernte, Sojaanbau oder Weidezyklen für Rinder. Satellitenbilder werden anschließend genutzt, um zu bestätigen, dass seit dem Stichtag kein Verlust der Baumbestände oder keine Landumwandlung stattgefunden hat. Zu den anerkannten Instrumenten gehören das Copernicus-Programm der EU, Global Forest Watch und nationale Waldüberwachungssysteme.

Die Betreiber müssen außerdem nachweisen, dass die Landnutzung im Herkunftsland gesetzlich zulässig ist. Hierzu werden üblicherweise Dokumente wie Grundbesitzurkunden, Umweltgenehmigungen und Flächennutzungspläne herangezogen. In bestimmten Fällen können historische Daten, die belegen, dass Land bereits vor dem Stichtag landwirtschaftlich genutzt wurde, die Compliance-Position eines Unternehmens stärken.

Zu den erforderlichen Nachweisarten gehören:

  • Geolokalisierungsdaten für alle Produktionsflächen, abgestimmt auf Zeitachsen.
  • Satellitenbilder, die bestätigen, dass sich der Waldstatus seit 2020 nicht geändert hat.
  • Landnutzungsdokumente, die die gesetzlichen Produktionsrechte auf dem Land belegen.
  • Historische Landnutzungsaufzeichnungen, die landwirtschaftliche Aktivitäten vor 2020 belegen.
  • Die Ergebnisse der Risikobewertung stützen die Schlussfolgerung, dass das Risiko vernachlässigbar sei.

Zusammen bilden diese Quellen ein vollständiges „Beweispaket“. Wichtig ist, dass die Beweislast beim Betreiber liegt und nicht bei Zollbeamten oder Marktbehörden, was eine proaktive Aufzeichnung und Dokumentation unabdingbar macht.

Welche Plattformen oder Tools können verwendet werden?

Die Einhaltung der Rückverfolgbarkeits- und Verifizierungsanforderungen der EUDR ist äußerst datenintensiv. Manuelle Aufzeichnungen sind für die meisten Unternehmen, insbesondere für diejenigen, die mehrere Waren über komplexe Lieferketten hinweg verarbeiten, nicht praktikabel. Stattdessen müssen Unternehmen auf eine Kombination aus digitalen Tools und Datenplattformen setzen, um Genauigkeit, Skalierbarkeit und Compliance-Bereitschaft zu gewährleisten.

Zu den wichtigsten Technologien zählen Satellitenüberwachungssysteme, die Echtzeitbilder und Waldwarnungen liefern. Diese helfen den Betreibern, frühzeitig Anzeichen von Landnutzungsänderungen zu erkennen und Entwicklungen rund um ihre Beschaffungsgebiete zu verfolgen. Neben Satelliten werden Geodatenplattformen zur Verwaltung und Kartierung von Beschaffungsflächen eingesetzt, während Tools zur Lieferkettenkartierung die Bewegung und Aufbewahrung über alle Knotenpunkte der Lieferkette hinweg verfolgen.

Digitale Hauptbücher und Blockchain-Technologien werden, obwohl nicht zwingend vorgeschrieben, zunehmend eingesetzt, um die Rückverfolgbarkeit zu verbessern und Aufzeichnungen zu sichern. Mit APIs ausgestattete Lieferantendatenplattformen automatisieren die Dokumentationserfassung, überwachen das Lieferantenverhalten und weisen Unternehmen auf Lücken oder Unstimmigkeiten hin. Schließlich dient das offizielle TRACES-System der EU als Schnittstelle für die Einreichung von Due-Diligence-Erklärungen und deren Verknüpfung mit Zollverfahren.

Zu den wichtigsten Tools zur Unterstützung der EUDR-Konformität gehören:

  • Satellitenüberwachungsplattformen.
  • Georäumliche Lieferketten-Mapping-Systeme.
  • Blockchain-basierte Rückverfolgbarkeitslösungen.
  • Lieferantenmanagementplattformen mit Echtzeit-Datenvalidierung.
  • Das TRACES-Informationssystem der EU für DDS-Einreichungen und -Aufzeichnungen.

Die Nutzung dieser Plattformen verbessert die Konsistenz, verringert den Verwaltungsaufwand und stärkt die Glaubwürdigkeit der Due-Diligence-Bemühungen, insbesondere bei behördlichen Prüfungen oder Partnerbewertungen.

Ist eine Überprüfung durch Dritte erforderlich?

Eine der am häufigsten gestellten Fragen zur EUDR ist, ob Unternehmen verpflichtet sind, einen externen Prüfer zu beauftragen, um die Entwaldungsfreiheit ihrer Produkte zu zertifizieren. Die einfache Antwort lautet: Nein: Eine Überprüfung durch einen externen Prüfer ist gemäß der Verordnung nicht zwingend vorgeschrieben. Sie kann jedoch ein wertvoller Bestandteil einer wirksamen Risikominderungsstrategie sein, insbesondere in Fällen, in denen das Risiko einer Nichteinhaltung höher ist.

Für Unternehmen, die ihre Produkte aus Ländern beziehen, die im EU-Benchmarking-System als „Standard“ oder „Hochrisiko“ eingestuft sind, wird dringend empfohlen, Audits durch Dritte, externe Zertifizierungen oder Verifizierungsdienste in Anspruch zu nehmen. Diese externen Prüfungen können die Zuverlässigkeit der Lieferanten bestätigen und die eigene Datenanalyse ergänzen. Weit verbreitete Systeme wie FSC, PEFC und Rainforest Alliance können hilfreiche Dokumentationen liefern, können jedoch die Sorgfaltspflicht oder die Einreichung von DDS-Dokumenten nicht ersetzen.

Wichtig ist, dass auch bei der Einschaltung externer Prüfstellen die rechtliche Verantwortung vollumfänglich beim Betreiber verbleibt. Eine Zertifizierung überträgt weder die Haftung noch mindert sie die regulatorischen Verpflichtungen.

Die Überprüfung durch Dritte gemäß EUDR erfolgt:

  • Optional, aber in Beschaffungskontexten mit höherem Risiko empfohlen.
  • Nützlich, wenn es auf glaubwürdigen Systemen (z. B. FSC, PEFC) oder unabhängigen Audits basiert.
  • Kein Ersatz für interne Due Diligence- oder DDS-Anforderungen.
  • Ein strategisches Tool zur Steigerung der Transparenz, der Auditbereitschaft und des Kundenvertrauens.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Überprüfung durch Dritte zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, aber praktische Vorteile für Unternehmen bietet, die ihre Compliance verbessern und Reputationsrisiken minimieren möchten. Sie ist am besten als Ergänzung und nicht als Ersatz für ein gut ausgebautes internes Due-Diligence-System geeignet.

Rechtliche und Durchsetzungsfragen

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ist rechtsverbindlich und durchsetzbar. Sie ist keine freiwillige Nachhaltigkeitsinitiative, sondern ein Gesetz mit schwerwiegenden Folgen für Unternehmen, die sich nicht daran halten. Das Verständnis der Durchsetzung, der möglichen Strafen und der rechtlichen Verantwortung von Unternehmen ist für das Risikomanagement unerlässlich, insbesondere für Unternehmen, die relevante Produkte auf dem EU-Markt vertreiben oder von dort exportieren.

Was passiert, wenn ein Unternehmen die Vorschriften nicht einhält?

Die Nichteinhaltung der EUDR kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen haben. Die EU-Mitgliedstaaten sind befugt, Sanktionen im Rahmen ihrer nationalen Rechtsordnung festzulegen und zu verhängen. Die Verordnung selbst schreibt jedoch vor, dass alle Sanktionen „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein müssen, um sicherzustellen, dass Verstöße nicht als geringfügiger Regelverstoß geahndet werden.

Zu den Folgen einer Nichteinhaltung gehören eine Reihe administrativer und rechtlicher Maßnahmen:

  • Geldstrafen basierend auf dem Marktwert des Produkts oder der Unternehmensgröße.
  • Beschlagnahme von Waren beim Zoll oder aus Lagern.
  • Marktrücknahme und mögliche Vernichtung nicht konformer Produkte.
  • Vorübergehendes oder dauerhaftes Verbot der Bereitstellung von Waren auf dem EU-Markt.
  • Rechtliche Verfolgung bei Betrug oder Urkundenfälschung.

Diese Strafen sollen nicht nur Verstöße ahnden, sondern auch von Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Sorgfaltspflichtvernachlässigung abschrecken. Wiederholte oder vorsätzliche Verstöße können zu strengeren Maßnahmen führen, beispielsweise zur Aufnahme des Unternehmens in die schwarze Liste des EU-Informationssystems, was seinen Zugang zum EU-Markt einschränken oder ganz verhindern würde.

Darüber hinaus kann die Nichteinhaltung von Vorschriften zu erheblichen Reputationsschäden führen. Investoren, Verbraucher und Lieferkettenpartner könnten sich aus Partnerschaften zurückziehen, um Risiken zu vermeiden. Dies ist besonders kritisch in Branchen, in denen Umwelttransparenz eine Markterwartung ist.

Die Kernbotschaft: Investitionen in die vollständige Einhaltung der EUDR sind nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern auch eine Absicherung der Geschäftskontinuität.

Wie wird die EU die Einhaltung überprüfen?

Die Durchsetzung der EUDR basiert auf einer dualen Struktur: zentralisierten digitalen Systemen und dezentralen Behörden der Mitgliedstaaten. Diese Kombination stellt sicher, dass Sorgfaltspflichten kontinuierlich überwacht, überprüft und gegebenenfalls untersucht werden.

Herzstück des Prozesses ist das zentrale Informationssystem der EU, in das die Marktteilnehmer ihre Due-Diligence-Erklärungen (DDS) hochladen müssen. Dieses System speichert alle produktbezogenen Daten und dient als Grundlage für Gegenkontrollen durch die nationalen Behörden. Die DDS-Einreichungen sind mit den Zollverfahren verknüpft und somit bei Handelskontrollen zugänglich.

Die nationalen Behörden der einzelnen EU-Mitgliedstaaten sind für die Durchführung von Compliance-Prüfungen verantwortlich. Sie führen Audits, Inspektionen und Datenvalidierungen durch, einschließlich Vor-Ort-Besuchen, falls erforderlich. Ihre Überwachungsstrategien sind oft risikobasiert und konzentrieren sich auf Hochrisikoländer, sensible Rohstoffe wie Soja und Palmöl oder Unternehmen mit hohem Handelsvolumen.

Zu den Durchsetzungsmaßnahmen gehören in der Regel:

  • Audits basierend auf DDS und unterstützenden Dokumenten.
  • Überprüfung von Satellitenbildern anhand von Geolokalisierungsdaten.
  • Überprüfungen der Rückverfolgbarkeit der Lieferkette und Untersuchungen vor Ort.
  • Zollüberprüfung in Echtzeit durch DDS-Referenznummern.

Ein besonders wichtiges Merkmal ist die Sperrung eines DDS nach Beginn einer Untersuchung. Dadurch können die Daten während einer Compliance-Prüfung weder verändert noch gelöscht werden, was die Auditintegrität gewährleistet. Dieses System der präventiven und reaktiven Durchsetzung stärkt die Glaubwürdigkeit und Wirkung der Verordnung.

Betreiber müssen sowohl mit Stichprobenkontrollen als auch mit gezielten Audits rechnen, die auf Warnsignale oder begründete Bedenken der Zivilgesellschaft oder anderer Interessengruppen zurückzuführen sind. Selbst Unternehmen, die in Regionen mit geringem Risiko tätig sind, bleiben von der Kontrolle nicht ausgenommen.

Wie lange sollen die Daten gespeichert werden?

Gemäß Artikel 18 der EU-Verordnung müssen alle Daten im Zusammenhang mit der Sorgfaltspflicht mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Dies umfasst nicht nur die Sorgfaltspflichterklärung selbst, sondern auch alle im Bewertungsprozess verwendeten Unterlagen und Nachweise.

Diese Datenaufbewahrungsregel gilt für Betreiber und Händler gleichermaßen. Betreiber sind diejenigen, die Produkte in Verkehr bringen oder exportieren und müssen alle Aufzeichnungen über die von ihnen durchgeführte Due Diligence aufbewahren. Händler, die nicht selbst zur Due Diligence verpflichtet sind, müssen dennoch die DDS-Referenznummern und die von Lieferanten erhaltenen Begleitmaterialien aufbewahren.

Zu den Kategorien von Informationen, die archiviert werden müssen, gehören:

  • Eingereichte DDSs und alle verknüpften oder referenzierten Dokumente.
  • Geodatendateien, die zur Überprüfung des Status „ohne Abholzung“ verwendet werden.
  • Rechtliche Dokumente wie Baugenehmigungen und Lieferantenverträge.
  • Risikobewertungen und Risikominderungsprotokolle.
  • Kommunikationsaufzeichnungen mit Lieferanten und Dritten.

Digitale Speicherung ist zulässig und sogar erwünscht, das verwendete System muss jedoch Zugänglichkeit, Sicherheit und Revisionssicherheit gewährleisten. Das bedeutet, dass Dateien organisiert, durchsuchbar und gesichert sein müssen. Unternehmen wird empfohlen, Warnmeldungen zum Ablauf von Daten zu implementieren und sicherzustellen, dass historische Datensätze nicht versehentlich überschrieben oder gelöscht werden.

Werden diese Informationen im Rahmen einer Prüfung oder Untersuchung nicht bereitgestellt – selbst wenn die ursprüngliche Sorgfaltspflicht ordnungsgemäß erfüllt war –, kann dies einen Verstoß gegen die Verordnung darstellen. Daher ist die Datenspeicherung als wesentlicher Bestandteil langfristiger Compliance und Rechtssicherheit anzusehen.

Sektorspezifische FragenZeitplan und Übergang

Die EUDR führt verbindliche Anforderungen und feste Fristen ein, berücksichtigt aber auch die Vielfalt der betroffenen Branchen und Unternehmensgrößen. Dieser Abschnitt erläutert, wann Unternehmen die Vorschriften einhalten müssen, welche branchenspezifischen Herausforderungen bestehen und wie Zertifizierungssysteme wie FSC, PEFC und Rainforest Alliance in den EUDR-Rahmen passen.

Wann sollten Unternehmen mit den Vorbereitungen beginnen?

Unternehmen müssen unverzüglich mit den Vorbereitungen zur Einhaltung der EUDR beginnen, auch wenn die Kernpflichten der Verordnung für große Unternehmen erst am 30. Dezember 2025 und für kleine und Kleinstunternehmen erst am 30. Juni 2026 in Kraft treten. Diese Dringlichkeit ergibt sich aus den erheblichen operativen, rechtlichen und technischen Veränderungen, die zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten erforderlich sind, einschließlich der Einbindung von Lieferanten, der Datenerhebung und der Geodatenprüfung.

Die notwendigen Schritte zur Vorbereitung sind zeitaufwändig und funktionsübergreifend und erfordern häufig die Koordination zwischen den Abteilungen Beschaffung, Recht, IT, Compliance und Nachhaltigkeit. Darüber hinaus kann es für Unternehmen schwierig sein, genaue Geolokalisierungsdaten zu beschaffen, insbesondere von vorgelagerten Produzenten in Ländern mit eingeschränkter technischer Infrastruktur. Diese Probleme verschärfen sich, wenn Lieferketten Aggregatoren, Genossenschaften oder Zwischenhändler umfassen.

Zu den wichtigsten Gründen, warum Unternehmen jetzt damit beginnen sollten, gehören:

  • Die Abbildung und Rückverfolgbarkeit der Lieferkette umfasst häufig mehrere Ebenen von Lieferanten und Zwischenhändlern.
  • Für die Erfassung und Validierung von Geolokalisierungsdaten sind fortgeschrittene GIS-Tools und technisches Fachwissen erforderlich.
  • Interne Systeme müssen aktualisiert werden, um die Datenverarbeitung, Dokumentation und Integration mit der TRACES-Plattform der EU zu ermöglichen.
  • Die Umsetzung von Strategien zur Einarbeitung, Schulung und Substitution von Lieferanten kann Monate dauern.
  • Der Produktzugang zum EU-Markt wird blockiert, wenn die DDS-Einreichungen unvollständig oder fehlerhaft sind.

Mit risikoreichen Rohstoffen wie Soja, Rindfleisch, Kakao oder Palmöl zu beginnen, ist eine strategische Möglichkeit, Ressourcen zu priorisieren und zukünftige Compliance-Risiken zu reduzieren.

Gibt es eine Schonfrist?

Die EUDR sieht keine formelle Schonfrist vor. Stattdessen werden klare, gestaffelte Fristen für die Umsetzung festgelegt: der 30. Dezember 2025 für große Betreiber und Händler und der 30. Juni 2026 für Klein- und Kleinstunternehmen. Dieser gestaffelte Zeitplan verschafft den Unternehmen eine gewisse Vorlaufzeit, die Umsetzung erfolgt jedoch unmittelbar nach Ablauf der Fristen.

Während der Übergangsphase konzentrieren sich die Behörden möglicherweise stärker auf Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere für KMU. Die Verordnung sieht jedoch keine Ausnahmen oder Erleichterungen vor. Unternehmen, die die Frist nicht einhalten – beispielsweise aufgrund fehlender DDS-Einreichungen oder unvollständiger Due Diligence – müssen mit Zwangsmaßnahmen rechnen.

Wichtige Fakten zum Zeitplan des Übergangs:

  • Für bereits vorhandene Bestände gelten keine Ausnahmen, es sei denn, sie wurden vor Ablauf der Frist auf den Markt gebracht.
  • Alle Produkte des Anhangs I sind gleichermaßen abgedeckt – es gibt keine produktbasierten Ausschlüsse.
  • Nationale Zollbehörden und EU-Systeme wie TRACES sind bereits aktiv und akzeptieren Daten.
  • Nichtregierungsorganisationen und Aufsichtsorganisationen beobachten das Marktverhalten und können begründete Bedenken äußern, um Untersuchungen einzuleiten.

Das Fehlen einer Schonfrist unterstreicht daher die Notwendigkeit sofortiger Vorbereitungen, insbesondere bei komplexen oder großvolumigen Lieferketten.

Wird es Aktualisierungen der Verordnung geben?

Ja, die EUDR ist als lebendiger Rahmen konzipiert und soll sich auf Grundlage neuer Daten, Stakeholder-Feedback und Umweltentwicklungen weiterentwickeln. Die Europäische Kommission kümmert sich aktiv um Aktualisierungen und wird die Verordnung anhand von Rückmeldungen zur Umsetzung und Entwaldungstrends weiter verfeinern.

Zu den wahrscheinlichsten Bereichen für Änderungen zählen:

  • Aktualisierungen der Produktliste in Anhang I: Basierend auf den Daten zur Entwaldung können weitere Rohstoffe und Folgeprodukte hinzugefügt werden, wie etwa Zuckerrohr oder Mais.
  • Länder-Benchmarking: Die Einstufung von Ländern als Länder mit hohem, normalem oder geringem Risiko wird sich mit den sich ändernden Bedingungen weiterentwickeln und die Sorgfaltspflichtanforderungen beeinflussen.
  • Technische Anleitungen und FAQs: Es werden regelmäßig zusätzliche Klarstellungen herausgegeben, um auf praktische Implementierungsherausforderungen und Definitionen einzugehen.
  • TRACES IT-Systemaktualisierungen: Neue Funktionen verbessern die Stapelverwaltung, die Mehrsprachenunterstützung, den API-Zugriff und die Integration mit Unternehmensystemen.
  • Ausrichtung der Politik: Die EUDR kann mit anderen EU-Richtlinien wie CSRD, CSDDD und der Green Claims Directive harmonisiert werden, um die Berichtspflichten der Unternehmen zu vereinfachen.

Interessengruppen sollten sich außerdem darüber im Klaren sein, dass die Europäische Kommission Konsultationen mit der Industrie, NGOs und den Mitgliedstaaten durchführt. Durch die Teilnahme an diesen Dialogen können Unternehmen Veränderungen antizipieren, Input liefern und die Ausrichtung künftiger Aktualisierungen beeinflussen.

Die Überwachung der regulatorischen Kommunikation und das Abonnieren offizieller Updates sind wesentliche Compliance-Praktiken. Unternehmen, die flexible Systeme entwickeln, sind besser aufgestellt, um sich an die sich wandelnden regulatorischen Rahmenbedingungen anzupassen.

Welche Auswirkungen hat die EUDR auf die Kaffee-, Kakao- und Holzindustrie?

Die Kaffee-, Kakao- und Holzindustrie stehen aufgrund ihrer globalen Reichweite, der Schwierigkeiten bei der Rückverfolgbarkeit und ihrer historischen Verbindungen zur Abholzung vor den größten Herausforderungen bei der Einhaltung der EU-Verordnung. Obwohl die Verordnung für alle Rohstoffe den gleichen Rechtsstandard anwendet, sind die praktischen Auswirkungen in den einzelnen Branchen unterschiedlich.

Kaffee

Kaffee stammt hauptsächlich von Kleinbauern in tropischen Ländern, wo die Durchsetzungskapazitäten oft schwach sind. Komplexe Lieferketten mit Kooperativen und Zwischenhändlern erschweren die geografische Lokalisierung einzelner Farmen. Zudem werden Bohnen verschiedener Farmen nach der Ernte oft vermischt, was die Rückverfolgbarkeit der Herkunft erschwert.

Um die Vorschriften einzuhalten, müssen Kaffeeanbieter:

  • Kartieren Sie jedes Versorgungsgrundstück mithilfe von GPS-Koordinaten.
  • Beteiligen Sie Genossenschaften an der Erhebung landwirtschaftlicher Daten.
  • Verzichten Sie auf Massenbilanzsysteme und bevorzugen Sie stattdessen eine physische Trennung.
  • Verwenden Sie Feldprüfungen und Satellitenüberprüfungstools, um sicherzustellen, dass keine Abholzung stattgefunden hat.

Kakao

Kakao wird hauptsächlich in westafrikanischen Ländern angebaut, die einem hohen Abholzungsrisiko ausgesetzt sind. Plantagen liegen teilweise in der Nähe von Naturschutzgebieten, und die Anhäufung während der Trocknung und Fermentation erschwert die Rückverfolgbarkeit.

Die Betreiber müssen:

  • Dokumentieren Sie die Geolokalisierung jedes Kakaofelds.
  • Validieren Sie Datensätze mithilfe von Bildern und Daten zur rechtlichen Landnutzung.
  • Bieten Sie Kleinbauern einen Kapazitätsaufbau zu GPS und Compliance an.
  • Verlassen Sie sich auf die Zertifizierung nur als Ergänzung und nicht als Ersatz für die Sorgfaltspflicht.

Holz

Der Holzsektor birgt verschiedene Risiken, insbesondere Waldschädigungen und nicht nur die vollständige Abholzung. Komplexe Lieferketten umfassen Holzunternehmen, Verarbeiter und Händler. Rechtliche Dokumente sind oft fragmentiert, insbesondere in Hochrisikoländern, und die Herkunftsüberprüfung erfordert sowohl Genehmigungen als auch Geodaten.

Zu den wichtigsten Strategien zur Einhaltung der Vorschriften gehören:

  • Sammeln von Polygon-Geolokalisierungsdaten für ganze Waldparzellen.
  • Aufbewahrung von Lizenzen, Transportunterlagen und Erntegenehmigungen.
  • Sicherstellung, dass die legale Ernte nicht zur Umwandlung von Primärwald führt.
  • Sicherstellen, dass die Verwahrungskette in allen Transformationsphasen aufrechterhalten wird.

Alle drei Sektoren müssen Systeme zur Rückverfolgbarkeit, Lieferantenverantwortung und Verifizierung aufbauen. Die Beschaffung von Verbundstoffen und die Massenbilanzierung sind selbst für zertifizierte Waren nicht zulässig, und die physische Trennung muss auf Chargenebene nachgewiesen werden.

Werden FSC-, PEFC- oder Rainforest Alliance-Zertifizierungen akzeptiert?

Zertifizierungssysteme sind in entwaldungsrelevanten Branchen weit verbreitet, ersetzen aber gemäß der EUDR nicht die gesetzlichen Verpflichtungen des Betreibers. Die Verordnung ist eindeutig: Zertifizierungen sind optionale Instrumente und keine Ausnahmeregelungen.

Unabhängig vom Zertifizierungsstatus müssen die Betreiber weiterhin eine umfassende Due-Diligence-Prüfung durchführen. Dazu gehören die Erfassung von Geolokalisierungsdaten, die Durchführung einer dokumentierten Risikobewertung und die Einreichung einer gültigen Due-Diligence-Erklärung (DDS) für jede relevante Produktcharge.

Zertifizierungen können in bestimmter Hinsicht hilfreich sein:

  • Sie können zuverlässige Lieferantenaufzeichnungen und Prüfberichte bereitstellen.
  • Einige Systeme umfassen Nachhaltigkeitsmetriken, die die Risikobewertung unterstützen.
  • Zertifizierte Lieferanten weisen möglicherweise eine bessere Rechtskonformität und Transparenz auf.

Die Wirksamkeit einer Zertifizierung hängt jedoch von ihrer Genauigkeit, Unabhängigkeit und Aktualität ab. Nicht alle Zertifizierungssysteme sind gleich, und keines wird automatisch von der EUDR anerkannt. Massenbilanzmodelle, die in einigen Systemen verwendet werden, sind gemäß der Verordnung ausdrücklich nicht zulässig.

Betreiber sollten außerdem Folgendes beachten:

  • Chain-of-Custody-Modelle müssen eine vollständige Rückverfolgbarkeit unterstützen. Identitätserhaltende oder getrennte Modelle sind vorzuziehen.
  • Zertifizierungen können zur Risikominderung beitragen, dürfen jedoch nicht als pauschale Begründung für ein geringes Risiko verwendet werden.
  • Die rechtliche Verantwortung für die Einhaltung verbleibt stets beim Betreiber, auch wenn externe Prüfer oder Zertifizierer eingesetzt werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Zertifizierungssysteme eine wertvolle Ergänzung, aber kein Ersatz für die Sorgfaltspflicht sind. Sie können zwar die internen Systeme und Lieferantenbeziehungen eines Unternehmens stärken, die Einhaltung der EUDR-Vorschriften hängt jedoch von direkten Nachweisen, verifizierten Daten und rechtlich einwandfreien Prozessen ab.

So erhalten Sie Hilfe

Die Einhaltung der EUDR kann komplex sein, insbesondere für Unternehmen mit fragmentierten Lieferketten, begrenztem technischen Know-how oder begrenzten Ressourcen. Dieser Abschnitt beschreibt, wo Sie auf offizielle Regulierungsmaterialien zugreifen, externe Unterstützung in Anspruch nehmen und wie die Verantwortlichkeiten intern verteilt werden sollten, um die vollständige Einhaltung der EUDR zu gewährleisten.

Wo finde ich offizielle Leitlinien?

Die zuverlässigste Quelle für Informationen zur EUDR ist das Umweltportal der Europäischen Kommission, insbesondere der Bereich zur Umsetzung der Entwaldungsverordnung. Diese Plattform bietet eine umfassende Bibliothek mit Ressourcen, die Unternehmen nutzen können, um die Verordnung zu verstehen und korrekt umzusetzen.

Betreiber und Händler sollten zunächst den Gesetzestext der Verordnung (EU) 2023/1115 gründlich prüfen. Er enthält Definitionen, Pflichten, Fristen und Durchsetzungsbestimmungen. Diese Verordnung ist zwar umfangreich, bildet aber die rechtliche Grundlage aller Compliance-Arbeiten.

Um Unternehmen bei der Auslegung und Umsetzung der Verordnung zu unterstützen, hat die Kommission zusätzliche Dokumente wie FAQs, technische Leitlinien und Durchführungsbestimmungen veröffentlicht. Diese Materialien erklären, wie Geolokalisierungsdaten erhoben und ausgewertet, Schlüsselbegriffe wie „Inverkehrbringen“ oder „Waldschädigung“ interpretiert und mit der TRACES-Plattform interagiert wird.

Zu den wichtigsten Quellen offizieller Informationen zählen:

  • Die Kernverordnung (EU) 2023/1115 legt Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Pflichten fest.
  • Die Durchführungsverordnung enthält Einzelheiten zu den technischen Verfahren und zum Länder-Benchmarking.
  • Offizielle FAQs mit praktischen Erläuterungen und branchenspezifischen Ratschlägen.
  • Leitfäden zur Rückverfolgbarkeit, Satellitenverifizierung und DDS-Einreichung.
  • Die als Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen veröffentlichte Länder-Benchmarking-Methodik dient der Bewertung des Herkunftsrisikos der Bezugsquellen.

Alle diese Ressourcen sind über die offiziellen Websites des Green Forums und der Europäischen Kommission verfügbar. Sie werden regelmäßig aktualisiert. Unternehmen wird empfohlen, sie kontinuierlich zu verfolgen, um über Änderungen auf dem Laufenden zu bleiben.

Gibt es Dienstleister, die bei der Einhaltung der Vorschriften helfen?

Ja, ein wachsendes Netzwerk von Dienstleistern bietet gezielte Lösungen, um Unternehmen bei der Bewältigung der EUDR-Anforderungen zu unterstützen. Dazu gehören digitale Plattformen, Geodatenanalysten, Rechtsberater und Verifizierungsdienste. Das Outsourcing von Teilen des Due-Diligence-Prozesses ist insbesondere für Unternehmen sinnvoll, die nicht über interne Expertise in der Abbildung von Lieferketten oder Satellitenanalysen verfügen.

Das Leistungsspektrum umfasst Technologieplattformen zur Unterstützung von Rückverfolgbarkeit und Geolokalisierung, Cloud-Systeme zur DDS-Generierung sowie Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die externe Prüfungen und Lieferantenbereitschaftsbewertungen durchführen. Einige Anbieter sind auf bestimmte Rohstoffe oder Regionen spezialisiert, während andere ein umfassendes Compliance-Management anbieten.

Hauptkategorien der EUDR-Supportdienste:

  • Satellitenüberwachung und GIS-basierte Kartierungsplattformen zur Identifizierung und Überprüfung der Landnutzung.
  • Due-Diligence-Software zum Sammeln, Speichern und Einreichen von DDS und zugehöriger Compliance-Dokumentation.
  • Tools zur Abbildung und Rückverfolgbarkeit der Lieferkette mit API-Integration in interne Beschaffungs- oder ERP-Systeme.
  • Verifizierungsfirmen, die Lieferantenaudits, Dokumentationsprüfungen und Vor-Ort-Inspektionen durchführen.
  • Rechtsberatungen bieten regulatorische Auslegung, Vertragsanpassung und interne Governance-Überprüfungen an.

Bei der Auswahl eines Dienstleisters sollten Unternehmen ihre internen Compliance-Lücken analysieren, die technischen Fähigkeiten des Anbieters bewerten und die Einhaltung der regulatorischen und datenbezogenen Anforderungen der EUDR sicherstellen. Klare Vertragsbedingungen und definierte Service-Level-Erwartungen sind unerlässlich, insbesondere bei der Delegation kritischer Compliance-Funktionen.

Wer trägt innerhalb eines Unternehmens die Verantwortung?

Die Einhaltung der EUDR ist eine abteilungsübergreifende Aufgabe. Die rechtliche Verantwortung liegt jedoch letztendlich beim Betreiber und der Stelle, die die Due-Diligence-Erklärung (DDS) einreicht. Zwar können interne Aufgaben verteilt werden, der benannte Betreiber bleibt jedoch für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller übermittelten Daten verantwortlich.

Die meisten Unternehmen strukturieren ihre Compliance-Maßnahmen in einer funktionsübergreifenden Arbeitsgruppe, die die Bereiche Recht, Beschaffung, Nachhaltigkeit und IT umfasst. Ziel ist es, eine klare Aufgabenverteilung zu schaffen und gleichzeitig sicherzustellen, dass alle Teams auf der Grundlage eines gemeinsamen Compliance-Rahmens zusammenarbeiten.

Wichtige interne Rollen und ihre Verantwortlichkeiten:

  • Nachhaltigkeits-/ESG-Team: Überwacht Strategie, Lieferantenengagement und Ausrichtung an umfassenderen Umweltzielen.
  • Beschaffung / Lieferkette: Erfasst Herkunfts- und Lieferantendaten, verhandelt Compliance-Klauseln und gewährleistet die Rückverfolgbarkeit auf Vertragsebene.
  • Recht und Compliance: Validiert DDS-Inhalte, führt interne Audits durch und stellt sicher, dass die Verpflichtungen gemäß EU- und nationalem Recht erfüllt werden.
  • IT / Datenmanagement: Entwickelt oder integriert Systeme zum Speichern, Verwalten und Übertragen von Geolokalisierungs- und Lieferkettendaten an TRACES.
  • Geschäftsführung: Genehmigt Budgets, legt die Risikotoleranz fest und stellt die Rechenschaftspflicht auf höchster Ebene sicher, einschließlich möglicher rechtlicher Risiken.

Best Practice empfiehlt es sich, einen zentralen EUDR-Programmmanager oder einen Chief Sustainability Officer (CSO) zu benennen, der alle Compliance-Aktivitäten überwacht. Diese Person sollte direkt der Geschäftsleitung unterstellt sein und die abteilungsübergreifende Koordination übernehmen. Für größere Organisationen empfiehlt sich die Einrichtung einer eigenen EUDR-Taskforce mit KPIs und klaren Eskalationsverfahren.

Auch wenn mehrere Mitarbeiter und Lieferanten beteiligt sind, trägt letztlich der Betreiber im Sinne der Verordnung die volle rechtliche Verantwortung. Daher sind eine sorgfältige interne Abstimmung, eine solide Dokumentation und eine proaktive Überwachung unerlässlich.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Einhaltung der EUDR?

Es kann eine Herausforderung sein, sich im gesamten Umfang der EU-Entwaldungsverordnung zurechtzufinden, insbesondere angesichts der Tatsache, dass die Frist für deren Inkrafttreten im Jahr 2025 schnell näher rückt. EUDR.co Bietet einen praktischen Leitfaden und praxisorientierte Ressourcen, die Unternehmen dabei helfen, ihre Compliance-Verpflichtungen zu verstehen und zu erfüllen. Durch die Aufschlüsselung der wichtigsten Anforderungen der Verordnung in klare Schritte und Zeitpläne ermöglicht die Plattform Unternehmen, Unsicherheiten zu überwinden und die Umsetzung sicher zu gestalten. Ob Kakao aus Westafrika, Kautschuk aus Südostasien oder Holz mit komplexen Lieferketten – EUDR.co unterstützt Unternehmen dabei, ihre Abläufe effizient und strukturiert an die Due-Diligence-Standards anzupassen.

Die EU-Verordnung legt die Beweislast direkt auf die Unternehmen und verlangt hohe Standards hinsichtlich Rückverfolgbarkeit, Legalität und Risikominimierung. EUDR.co unterstützt diese Erwartungen durch Tools zur Datenerfassung, Geolokalisierung, Planung von Compliance-Strategien und zur Abgabe von Erklärungen. Die Plattform kombiniert regulatorisches Fachwissen mit praxisnaher Anwendung und bietet Unternehmen einen zuverlässigen Leitfaden für die Navigation durch diesen sich entwickelnden Rechtsrahmen. EUDR.co wurde entwickelt, um Komplexität zu vereinfachen und Risiken zu minimieren. So können Unternehmen konform, wettbewerbsfähig und auf eine abholzungsfreie Zukunft vorbereitet bleiben.

Schlussfolgerung

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) markiert einen grundlegenden Wandel in der Sorgfaltspflicht von Unternehmen in der Lieferkette. Sie erfordert den Nachweis, dass Produkte ohne Entwaldung und legal produziert wurden. Dies ist mehr als nur eine Compliance-Aufgabe – sie erfordert strategische, funktionsübergreifende Anstrengungen und die Einführung transparenter, nachvollziehbarer Systeme in globalen Beschaffungsnetzwerken. Für Fachkräfte in den Bereichen Beschaffung, Recht, Nachhaltigkeit und Betrieb stellt die EUDR sowohl eine Herausforderung als auch eine Chance dar: Sie mindert regulatorische Risiken, verbessert die Integrität der Lieferkette und übernimmt eine führende Rolle in der Umweltverantwortung. Unternehmen, die frühzeitig handeln und robuste Systeme aufbauen, erfüllen nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern gewinnen auch langfristig an Glaubwürdigkeit in einem zunehmend klimabewussten Markt.

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