Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ist ein wichtiger legislativer Schritt hin zu nachhaltigem Handel und Umweltverantwortung. Sie wurde eingeführt, um der wachsenden Besorgnis über die durch den Verbrauch bestimmter Rohstoffe in der EU verursachte Entwaldung zu begegnen. Diese Verordnung betrifft direkt Unternehmen, die wichtige landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Produkte innerhalb des EU-Marktes importieren oder exportieren.
Für Fachleute in den Bereichen Lieferketten, Compliance, Beschaffung oder Nachhaltigkeit ist das Verständnis der EUDR unerlässlich. Die Verordnung legt strenge Kriterien fest, die Unternehmen erfüllen müssen, um Zugang zum europäischen Markt zu erhalten. Dabei wird Wert auf Rückverfolgbarkeit, Sorgfaltspflicht und Rechenschaftspflicht entlang der gesamten Wertschöpfungskette gelegt. Sie spiegelt zudem eine umfassendere EU-Strategie zur Bekämpfung des Klimawandels, zum Schutz der Biodiversität und zur Förderung ethischer Handelspraktiken wider.
Warum die EUDR eingeführt wurde
Die EU-Verordnung führt einen neuen Rechtsrahmen ein, der die Auswirkungen der EU auf die globale Entwaldung verringern soll. Um zu verstehen, wie sie funktioniert, werfen wir zunächst einen Blick auf ihre Definition und ihre grundlegende rechtliche Absicht.
Grundlegende rechtliche Anforderungen
EUDR steht für die Europäische Entwaldungsverordnung. Sie wurde im Juni 2023 als Verordnung (EU) 2023/1115 verabschiedet. Die Verordnung verbietet die Platzierung, Bereitstellung oder Ausfuhr bestimmter Waren und Produkte, sofern nicht nachgewiesen wird, dass sie:
- Abholzungsfrei (produziert auf Flächen, die nach dem 31. Dezember 2020 nicht der Abholzung unterliegen).
- Hergestellt unter Einhaltung der geltenden Gesetze des Herkunftslandes.
- Abgedeckt durch eine Due-Diligence-Erklärung, die bestätigt, dass kein oder nur ein geringes Risiko der Abholzung besteht.
Das übergeordnete Ziel besteht darin, den Beitrag der EU zur weltweiten Abholzung und Waldschädigung zu verringern und gleichzeitig einen nachhaltigeren Konsum zu fördern.
Was die Verordnung verlangt
Die EUDR entstand als Teil der umfassenderen Umweltagenda der Europäischen Union, die wichtige Rahmenwerke wie den Europäischen Green Deal und das „Fit for 55“-Paket umfasst. Diese Initiativen zielen darauf ab, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen und die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 551 TP3T gegenüber 1990 zu senken. Die Bekämpfung der globalen Entwaldung ist ein wesentlicher Bestandteil der Erreichung dieser Ziele, da Waldverlust eine Hauptursache für Kohlenstoffemissionen und den Rückgang der Artenvielfalt ist.
Über den Klimawandel hinaus ist die Verordnung eine Reaktion auf die zunehmende internationale Besorgnis über die Zerstörung natürlicher Ökosysteme und die Rechte indigener Völker. Wälder sind nicht nur Kohlenstoffsenken, sondern auch Heimat für schätzungsweise 801 Milliarden Landarten weltweit und bieten Lebensgrundlage für mehr als eine Milliarde Menschen. Die unregulierte Nachfrage nach Rohstoffen wie Soja, Palmöl und Rindern hat zu den Brennpunkten der Abholzung beigetragen, insbesondere in tropischen Regionen.
Die EUDR erkennt an, dass Legalität allein nicht ausreicht. Viele Abholzungsaktivitäten sind zwar im Ursprungsland zwar legal, aber dennoch schädlich. Die Verordnung führt daher neue ökologische und ethische Standards ein, die über nationales Recht hinausgehen. Sie stellt einen Wandel hin zu einem verantwortungsvollen Handelsmodell dar, bei dem Importeure und Exporteure die Auswirkungen ihrer Lieferketten auf Umwelt und Menschenrechte berücksichtigen müssen.
Was deckt die EUDR ab?
Die EUDR gilt für eine bestimmte Gruppe von Waren und Akteuren entlang der Lieferkette. Das Verständnis des Geltungsbereichs ist entscheidend für die Beurteilung der Compliance-Verpflichtungen.
Betroffene Produkte und Waren
Die Verordnung gilt für sieben risikoreiche Rohstoffe und zahlreiche daraus gewonnene Produkte. Dazu gehören:
- Vieh: Umfasst lebendes Vieh, Fleisch, Innereien, Leder und Häute.
- Kakao: Bohnen, Paste, Butter, Pulver und Schokolade.
- Kaffee: Grüne und geröstete Bohnen, Schalen und Extrakte.
- Palmöl: Rohöl, raffiniert und Derivate.
- Soja: Bohnen, Mehl, Öl und Grieß.
- Holz: Baumstämme, Schnittholz, Holzprodukte, Papier und Zellstoff.
- Gummi: Naturkautschuk und eine Reihe von Gummiwaren.
Darüber hinaus gilt die EUDR für alle Produkte, die diese Rohstoffe enthalten, mit ihnen gefüttert wurden oder unter Verwendung dieser Rohstoffe hergestellt wurden. Beispiele hierfür sind Möbel, Schokolade, Lederwaren und gedruckte Bücher.
Betreiber und Händler im Geltungsbereich
Die EUDR unterscheidet zwei Kategorien:
- Betreiber: Unternehmen, die relevante Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen oder exportieren.
- Händler: Alle anderen Einheiten in der Lieferkette, die Produkte bereitstellen, aber nicht direkt importieren oder exportieren.
Beide Gruppen haben spezifische Verantwortlichkeiten, die Hauptlast der Einhaltung der Vorschriften tragen jedoch die Betreiber.
Wichtige Anforderungen gemäß EUDR
Um die EUDR einzuhalten, müssen Unternehmen mehrere Kernanforderungen erfüllen, darunter umfassende Sorgfaltspflichten, vollständige Rückverfolgbarkeit und formelle Berichterstattung.
Sorgfaltspflicht
Bevor Unternehmen Produkte auf den Markt bringen, müssen sie eine umfassende Due-Diligence-Prüfung durchführen. Diese umfasst:
- Sammeln detaillierter Informationen über die Herkunft, Lieferkette und Konformität des Produkts.
- Einschätzung des Risikos von Abholzung oder Illegalität.
- Ergreifen Sie bei Bedarf Minderungsmaßnahmen, um Risiken zu beseitigen oder zu verringern.
Eine unterlassene Sorgfaltsprüfung führt effektiv zur Nichteinhaltung von Vorschriften, selbst wenn das Produkt selbst legal ist oder keine Abholzung stattfindet.
Geolokalisierung und Rückverfolgbarkeit
Eines der wichtigsten Elemente der EUDR-Konformität ist die Rückverfolgbarkeit. Unternehmen müssen die Geolokalisierungsdaten des Landes angeben, auf dem die Rohstoffe produziert wurden. So können die Behörden überprüfen, dass nach dem 31. Dezember 2020 keine Abholzung stattgefunden hat.
Die Rückverfolgbarkeit muss flächengenau und durch glaubwürdige Nachweise untermauert sein. Ohne diese Nachweise kann ein Produkt nicht legal in der EU in Verkehr gebracht oder von dort exportiert werden.
Meldung an das EU-Informationssystem
Um die Durchsetzung zu vereinfachen und Transparenz zu gewährleisten, müssen alle Sorgfaltspflichterklärungen über das zentrale EU-Informationssystem eingereicht werden. Diese digitale Plattform, die derzeit von der Europäischen Kommission entwickelt wird, dient als Archiv für Compliance-Daten aller Betreiber und Händler, die unter die EUDR fallen.
Jede Sorgfaltspflichterklärung muss vor dem Inverkehrbringen oder Export eines Produkts eingereicht werden. Die Erklärung muss Folgendes enthalten:
- Produktidentifikation und Volumen.
- Produktionsland.
- Geolokalisierungskoordinaten aller relevanten Grundstücke.
- Ergebnisse der Risikobewertung.
- Maßnahmen zur Risikominderung.
- Eine vom Betreiber unterzeichnete Konformitätserklärung.
Die nationalen Behörden der EU-Mitgliedsstaaten werden auf diese Plattform zugreifen, um die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen, Anomalien zu melden und Inspektionen zu priorisieren. Das System soll zudem mit Zoll- und Handelsdatenbanken kompatibel sein und so eine automatisierte, risikobasierte Überprüfung von Importen ermöglichen. Im Laufe der Zeit könnte es mit Satellitenüberwachungs- und Verifizierungssystemen Dritter integriert werden, um die Effizienz zu steigern und manuelle Kontrollen zu reduzieren.
Die Betreiber müssen eingereichte Erklärungen und Belege mindestens fünf Jahre lang aufbewahren. Jährliche Überprüfungen und Aktualisierungen sind erforderlich, wenn sich die Lieferketten ändern oder neue Informationen verfügbar werden.
Zeitplan für die Umsetzung
Die EU-Verordnung wurde im Juni 2023 offiziell verabschiedet und wird schrittweise umgesetzt, um Unternehmen Zeit zu geben, sich an die neuen Verpflichtungen anzupassen. Diese schrittweise Umsetzung bedeutet, dass für verschiedene Unternehmenstypen je nach Größe Fristen gelten:
- Große Unternehmen müssen die Verordnung bis zum 30. Dezember 2025 umsetzen.
- Kleine und Kleinstunternehmen haben zusätzlich sechs Monate Zeit, die Frist endet am 30. Juni 2026.
Diese Fristen gelten sowohl für das Inverkehrbringen von Produkten auf dem EU-Markt als auch für deren Ausfuhr aus der EU. Bei der schrittweisen Anwendung geht es jedoch nicht nur um Termine – sie bedeutet auch, dass Unternehmen die Übergangszeit nutzen sollten, um sich auf Folgendes vorzubereiten:
- Kartierung ihrer Lieferketten und Ermittlung der Bezugsquellen der EUDR-regulierten Rohstoffe.
- Erfassung von Geolokalisierungsdaten für jedes beteiligte Produktionsgrundstück.
- Zusammenarbeit mit Lieferanten, um Rückverfolgbarkeit und Rechtskonformität sicherzustellen.
- Implementierung interner Due-Diligence-Systeme und Mitarbeiterschulungen.
- Vorbereitung zum Hochladen von Due-Diligence-Erklärungen in das EU-Informationssystem.
Darüber hinaus sind Holz und Holzprodukte, die vor dem 29. Juni 2023 geerntet wurden, bis zum 31. Dezember 2027 von einigen Anforderungen ausgenommen, sodass Unternehmen mit langen Produktionszyklen Anpassungen vornehmen können, ohne rückwirkend bestraft zu werden.
Eine Verzögerung der Vorbereitung birgt erhebliche Risiken: Unternehmen, die nicht fristgerecht bereit sind, drohen Marktzugangsbeschränkungen, Produktbeschlagnahmungen oder Bußgelder von bis zu 41 TP3 Billionen des EU-Umsatzes. Da die Einhaltung der Vorschriften von komplexer, grenzüberschreitender Zusammenarbeit und präziser Datenerhebung abhängt, ist eine Last-Minute-Vorbereitung keine praktikable Option.
Für Unternehmen, die ihren Zugang zum EU-Markt behalten und rechtliche oder finanzielle Konsequenzen vermeiden möchten, ist es von entscheidender Bedeutung, frühzeitig mit den Vorbereitungen zu beginnen.
Durchsetzung und Strafen
Die Durchsetzung der EUDR wird den zuständigen Behörden der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten übertragen. Diese Stellen wenden bei der Entscheidung, welche Betreiber oder Händler kontrolliert werden, einen risikobasierten Ansatz an. Bei der Risikoprofilierung werden folgende Aspekte berücksichtigt:
- Die Einstufung des Herkunftslandes (hohes, normales oder geringes Risiko).
- Die Komplexität der Lieferkette.
- Historie früherer Verstöße oder Nichteinhaltung.
- Die Art des Produkts und sein Abholzungsrisiko.
- Informationen, die in der Due-Diligence-Erklärung bereitgestellt werden.
- Externe Warnungen, wie etwa NGO-Berichte oder Satellitendaten.
Zu den Inspektionen können Dokumentenprüfungen, Lieferkettenanalysen und die Entnahme physischer Produktproben gehören. Die Behörden können auch moderne Methoden wie DNA-Tests, Satellitenbilder und forensische Techniken einsetzen, um Herkunft und Art der Produkte zu überprüfen.
Wird ein Unternehmen als nicht konform eingestuft, können umgehend Korrekturmaßnahmen angeordnet werden. Dazu können Produktrücknahmen, Marktverbote oder die Behebung von Problemen in der Lieferkette gehören. Neben administrativen Maßnahmen können folgende Strafen verhängt werden:
- Geldbußen bis zu 4% des EU-Umsatzes des Unternehmens.
- Beschlagnahme oder Vernichtung von Waren.
- Ausschluss von öffentlichen Aufträgen oder EU-Fördermitteln für bis zu 12 Monate.
- Vorübergehende Aussetzung von vereinfachten Verfahren.
Die Strafen müssen „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein, sie müssen eine proaktive Einhaltung der Vorschriften fördern und risikoreiches Verhalten unterbinden.
Auswirkungen für Unternehmen
Die EUDR hat weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen, die in internationalen Lieferketten tätig sind. Diese Auswirkungen reichen von Beschaffungsstrategien bis hin zur Einführung neuer Technologien.
Auswirkungen auf Lieferketten
Die EUDR beeinflusst maßgeblich, wie Unternehmen ihre Lieferketten managen. Um die Vorschriften einzuhalten, müssen Unternehmen Folgendes sicherstellen:
- Volle Transparenz von der Quelle bis zum Regal.
- Zusammenarbeit mit Vorlieferanten, darunter auch Kleinbauern.
- Beseitigung der mit Abholzung verbundenen Beschaffung, unabhängig von der Rechtmäßigkeit.
Dies setzt Unternehmen unter Druck, die ihre Rohstoffe aus Regionen wie Südostasien, Lateinamerika und Afrika südlich der Sahara beziehen, wo ein hohes Abholzungsrisiko besteht und nur begrenzte Daten verfügbar sind.
Manche Unternehmen müssen möglicherweise Lieferanten wechseln, Verträge neu verhandeln oder ihre Beschaffungsstrategien komplett umstrukturieren. Diese Bemühungen sind zwar eine Herausforderung, können aber auch zu widerstandsfähigeren und nachhaltigeren Lieferketten führen.
Bedarf an neuen Tools und Systemen
Um die technischen und rechtlichen Anforderungen der EUDR zu erfüllen, setzen Unternehmen auf fortschrittliche digitale Lösungen, die die Transparenz, Rückverfolgbarkeit und Berichtsfunktionen der Lieferkette verbessern. Diese Tools unterstützen Unternehmen bei der Erfassung, Überprüfung und Verwaltung von Daten gemäß den strengen Anforderungen der Verordnung.
Zu den wichtigsten Werkzeugkategorien und ihren Funktionen gehören:
Plattformen zur Abbildung der Lieferkette.
Diese Systeme ermöglichen Unternehmen die Rückverfolgung von Produkten bis zur Quelle, einschließlich indirekter Lieferanten, und die Visualisierung von Risikobereichen anhand von Geolokalisierungsdaten. Sie unterstützen Prüfpfade und lassen sich in interne Compliance-Workflows integrieren.
Waldüberwachung und Satellitenwarndienste.
Satellitengestützte Echtzeit-Plattformen erkennen Veränderungen der Waldbedeckung, wie Abholzung oder Degradierung. Sie helfen bei der Risikobewertung in bestimmten Regionen und stellen sicher, dass Produktionsflächen auch nach dem 31. Dezember 2020 frei von Abholzung bleiben.
Tools für Geodatenanalysen und Risikobewertung.
Diese bieten individuelle Warnmeldungen, Klassifizierungen der Landnutzung und prädiktive Erkenntnisse zur Identifizierung und Bewältigung von Risiken in risikoreichen Lieferketten.
Unternehmenssysteme mit integrierten Compliance-Funktionen.
Viele Unternehmen integrieren Geodaten-Tracking und Due-Diligence-Berichte in ihre ERP-Systeme (Enterprise Resource Planning). Dies ermöglicht automatisierte Prüfungen, Versionskontrolle, sichere Dokumentation und die Vorbereitung auf Inspektionen oder Audits.
Durch Investitionen in eine solche digitale Infrastruktur gewährleisten Unternehmen nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern gewinnen auch eine bessere Kontrolle über ihre Abläufe. Diese Technologien reduzieren den manuellen Aufwand, erhöhen die Transparenz und schaffen Vertrauen bei Aufsichtsbehörden, Kunden und Stakeholdern.
Kritik und Herausforderungen
Trotz ihrer starken Umweltauswirkungen ist die EUDR von zahlreichen Interessengruppen kritisiert worden. Ein Hauptanliegen ist die Datenverfügbarkeit. In vielen Regionen, insbesondere in Entwicklungsländern, sind Geolokalisierungsdaten unzuverlässig, veraltet oder werden schlichtweg nicht erfasst. Dies erschwert es Unternehmen, ihren Rückverfolgbarkeitsverpflichtungen nachzukommen, insbesondere bei der Beschaffung von Produkten von Kleinbauern.
Ein weiteres Problem sind die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Produktionsländer. Exporteure in Lateinamerika, Südostasien und Afrika argumentieren, dass die Verordnung zusätzliche Kosten und Komplexität mit sich bringt, die Handelsbeziehungen schädigen und den Marktzugang für lokale Produzenten einschränken könnte. Länder wie Brasilien und Indonesien bezeichnen die Verordnung als einseitig und protektionistisch, was zu Spannungen in den internationalen Verhandlungen führt.
Ein besonders heikles Thema ist das Risiko, Kleinbauern auszuschließen. Diesen Produzenten fehlen oft die Ressourcen, die digitalen Werkzeuge oder die Dokumentation, um die Einhaltung der Vorschriften nachzuweisen. Ohne gezielte Unterstützung könnten sie aus den EU-Lieferketten gedrängt werden, was Armut und Ungleichheit in gefährdeten Regionen verschärft. Kritiker argumentieren, dass die EUDR, obwohl gut gemeint, bestehende Machtungleichgewichte im Welthandel unbeabsichtigt verstärken könnte.
Die Europäische Kommission ist sich dieser Bedenken bewusst und hat sich verpflichtet, technische Hilfe anzubieten, Partnerschaften mit den Erzeugerländern aufzubauen und integrative Umsetzungsstrategien zu fördern. Die Überbrückung der Kluft zwischen regulatorischen Ambitionen und der praktischen Umsetzung bleibt jedoch eine der größten Herausforderungen.
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Schlussfolgerung
Die EUDR markiert einen bedeutenden Fortschritt im Ansatz der EU in Bezug auf Nachhaltigkeit, Handel und Umweltschutz. Durch die Forderung, dass Produkte ohne Abholzung und vollständig rückverfolgbar sein müssen, fordert sie Unternehmen auf, mehr Verantwortung für ihre globalen Auswirkungen zu übernehmen. Der Weg zur Einhaltung der Vorschriften kann zwar komplex sein, insbesondere für Unternehmen in Hochrisikoregionen, doch bietet die Verordnung auch eine klare Chance, eine Vorreiterrolle bei der ethischen und nachhaltigen Beschaffung einzunehmen.
Für Fachleute im Supply Chain Management, der Beschaffung oder der Unternehmensnachhaltigkeit ist die EUDR nicht nur eine rechtliche Verpflichtung – sie ist ein strategisches Gebot. Wer sich frühzeitig anpasst und in Transparenz investiert, hat bessere Chancen auf den EU-Markt, gewinnt das Vertrauen der Stakeholder und macht seine Geschäftstätigkeit in einem sich schnell verändernden regulatorischen Umfeld zukunftssicher.
Häufig gestellte Fragen
1. Was ist die EUDR?
Die EUDR (Entwaldungsverordnung der Europäischen Union) ist ein Rechtsrahmen, der im Juni 2023 von der EU als Verordnung (EU) 2023/1115 verabschiedet wurde. Sie soll sicherstellen, dass bestimmte risikoreiche Rohstoffe und Produkte, die auf den EU-Markt gebracht oder von dort exportiert werden, nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Um die Verordnung zu erfüllen, müssen die Produkte nachweislich entwaldungsfrei (d. h. auf Flächen hergestellt, die nach dem 31. Dezember 2020 nicht abgeholzt wurden) und in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Produktionslandes hergestellt werden. Diese Verordnung ist Teil der umfassenderen Bemühungen der EU, den Klimawandel zu bekämpfen, die biologische Vielfalt zu schützen und ethische und nachhaltige Handelspraktiken zu fördern.
2. Wann tritt die EU-Verordnung in Kraft?
Die EU-Verordnung tritt schrittweise in Kraft. Große Unternehmen müssen die Vorschriften bis zum 30. Dezember 2025 einhalten, kleine und Kleinstunternehmen bis zum 30. Juni 2026. Diese Fristen gelten sowohl für das Inverkehrbringen von Produkten auf dem EU-Markt als auch für deren Ausfuhr aus der EU. Die Vorbereitungszeit vor diesen Terminen ist jedoch entscheidend, da von den Unternehmen erwartet wird, dass sie rechtzeitig interne Systeme aufbauen, Lieferanten einbinden und die erforderlichen Daten erfassen. Werden die Vorschriften bis zum Stichtag nicht vollständig eingehalten, kann dies zu rechtlichen Sanktionen, Handelsstörungen oder dem Verlust des Marktzugangs führen.
3. Welche Produkte sind von der EUDR betroffen?
Die Verordnung betrifft sieben risikoreiche Rohstoffe, die bekanntermaßen zur Abholzung beitragen: Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Holz und Gummi. Sie umfasst auch viele aus diesen Rohstoffen gewonnene Produkte wie Leder, Schokolade, Möbel, Papier, Bücher und bestimmte Gummiwaren. Darüber hinaus fällt jedes Produkt, das diese Rohstoffe enthält, mit ihnen gefüttert wurde oder unter Verwendung dieser Rohstoffe hergestellt wurde, in den Anwendungsbereich der EUDR. Dieser breite Anwendungsbereich bedeutet, dass eine Vielzahl von Branchen – von Lebensmitteln über Mode bis hin zu Möbeln – die vollständige Einhaltung der Vorschriften entlang ihrer gesamten Lieferketten sicherstellen muss.
4. Was müssen Unternehmen tun, um die Vorschriften einzuhalten?
Unternehmen müssen ein robustes Due-Diligence-System implementieren, bevor sie relevante Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen. Dazu gehört die Erfassung umfassender Informationen zur Produktherkunft, die Abbildung von Lieferketten, die Erfassung von Geolokalisierungskoordinaten von Produktionsflächen und die Überprüfung der Einhaltung lokaler Gesetze und des EU-Stichtags für Abholzung. Sie müssen Abholzungs- und Rechtsrisiken bewerten, gegebenenfalls Minderungsmaßnahmen ergreifen und eine formelle Due-Diligence-Erklärung an das EU-Informationssystem übermitteln. Selbst wenn ein Produkt technisch legal oder zertifiziert ist, stellt mangelnde Sorgfalt einen Verstoß gegen die Verordnung dar.
5. Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?
Die Nichteinhaltung der EU-Verordnung kann je nach Schwere des Verstoßes zu verschiedenen Strafen führen. Zu den Sanktionen zählen Geldbußen von bis zu 41 TP3T des EU-Umsatzes des Unternehmens, die Beschlagnahme oder Vernichtung von Waren, vorübergehende Zugangsverbote zum EU-Markt, der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen oder EU-Fördermitteln und sogar die Aussetzung vereinfachter Einfuhrverfahren. Die nationalen Behörden sind für die Durchsetzung verantwortlich und wenden einen risikobasierten Inspektionsansatz an, der sowohl Dokumentenprüfungen als auch physische Untersuchungen umfasst. Die Strafen sollen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.
6. Wie können Unternehmen die Herkunft ihrer Produkte zurückverfolgen?
Um die Herkunft der Produkte nachzuverfolgen, müssen Unternehmen präzise Geolokalisierungsdaten der Anbauflächen erfassen – bis auf die einzelne Parzelle. So können Aufsichtsbehörden nachweisen, dass nach dem Stichtag 2020 keine Abholzung stattgefunden hat. Unternehmen nutzen in der Regel eine Kombination aus internen Dokumenten, Lieferkettenerklärungen, Satellitenbildern und digitalen Rückverfolgbarkeitstools, um Herkunftsdaten zu verfolgen und zu validieren. Genauigkeit, Transparenz und Überprüfbarkeit sind entscheidend: Ohne zuverlässige Rückverfolgbarkeit können Unternehmen die unter die EUDR fallenden Produkte nicht legal verkaufen oder exportieren.
7. Vor welchen Herausforderungen stehen Unternehmen?
Zu den größten Herausforderungen zählen die Datenverfügbarkeit und -qualität, insbesondere bei der Beschaffung von Kleinbauern oder aus abgelegenen Gebieten, wo digitale Aufzeichnungen und Geolokalisierungsinfrastruktur möglicherweise fehlen. Viele Unternehmen müssen intensiv mit ihren Vorlieferanten zusammenarbeiten, um die erforderlichen Unterlagen und Konformitätsnachweise zu erhalten. Hinzu kommen die Kosten und der Aufwand für den Aufbau von Due-Diligence-Systemen, die Durchführung von Risikobewertungen und die Schulung von Mitarbeitern. Darüber hinaus besteht das Risiko, Kleinproduzenten auszuschließen, die die technischen Anforderungen nicht erfüllen können. Dies weckt Bedenken hinsichtlich der Fairness und des Zugangs zu den EU-Märkten – insbesondere für Lieferanten aus Entwicklungsländern.